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22. März 2010

Keine Ver­län­ge­rung der U3 in den Land­kreis Fürth

Die Ergebnisse der Untersuchung zu­sätz­licher Planfälle für eine Weiterführung der U3 in den Land­kreis Fürth liegen vor. Mit den Erkenntnissen aus der Nutzen-Kosten-Untersuchung steht fest, dass eine Ver­län­ge­rung der U3 aus­schließ­lich auf Oberasbacher Gebiet keinen ge­samtwirt­schaft­lichen Nutzen brächte und somit auch nicht mit Fördermitteln finanziert werden kann. Der projektbegleitende Arbeitskreis unter Beteiligung des Gutachters, des Land­kreises Fürth, der Städte Oberasbach und Zirndorf sowie des ZVGN hat am Don­ners­tag, 18. März 2010 festgestellt, dass sich damit weitere Überlegungen zur U-Bahn erübrigen.

Nach dem Zirndorfer Bürgerentscheid und der Ablehnung einer Weiterführung der U3 über das Altfeld bis nach Zirndorf wurden im aktuellen Gutachten zwei weitere Planfälle geprüft. Die erste Va­ri­an­te sieht eine unterirdische Stre­cken­füh­rung ent­lang der Rothen­burger Straße vor. Für sie ergibt sich ein Nutzen-Kosten-Faktor von 0,44. Voraussetzung für eine Förderung durch den Freistaat Bayern wäre min­des­tens ein Wert von 1,0. Im zweiten Planfall erfolgt die An­bin­dung Oberasbachs oberirdisch auf der ehemaligen Trasse der Biberttalbahn. Hier liegt der Faktor im negativen Bereich, der Nutzen einer U-Bahn wäre geringer als bei einem ver­gleich­baren Busan­ge­bot. Die niedrigen Werte für beide Va­ri­an­ten sind vor allem dadurch begründet, dass zu wenige potentielle Fahr­gäste von der Ver­län­ge­rung der U-Bahn profitieren würden.

Weitere Untersuchungen für Bibertbahn­tras­se

Die weiteren Untersuchungen konzentrieren sich nun auf die Möglichkeiten einer Reaktivierung des Schie­nen­ver­kehrs auf der Trasse der früheren Biberttalbahn zwischen Leichendorf, Oberasbach und Stein. Eine Unterva­ri­an­te sieht die Durchbindung der Züge bis nach Nürn­berg vor. Voraussetzung für einen Betrieb auf reaktivierten Strecken ist nach einem Schreiben des Bay­e­rischen Staatsministeriums für Wirtschaft, In­fra­struk­tur, Verkehr und Technologie der Nach­weis eines ausreichenden Fahr­gastpotenzials sowie die Instandsetzung der Ver­kehrs­­in­fra­struk­tur. Dazu ist zunächst die Er­mitt­lung der möglichen Fahr­gastpotenziale sowie der anfallenden Kosten für den In­fra­struk­turausbau erforderlich. Die VGN GmbH wird dafür in den nächsten zwei Wochen An­ge­bote leis­tungs­fä­higer Ingenieurbüros einholen.

Planung für U-Bahnver­län­ge­rung nach Stein noch offen

Im Zusammenhang mit der Frage einer U-Bahn-Ver­län­ge­rung nach Stein hat der Zweck­ver­band das Bay­e­rische Wirt­schafts­mi­nis­terium um Aussage gebeten, ob auf der 1997 durch­ge­führten, vom Wirt­schafts­mi­nis­terium selbst beauftragten Untersuchung aufgesetzt und diese aktualisiert werden kann. Von dieser Aussage sind die weiteren Schritte und deren zeit­licher Ablauf abhängig.